5 Tiefere Auseinandersetzung anhand zweier Beispiele

5.1 Anthony Porter

Die Todesstrafe ist eine sehr umstrittene Bestrafungsmethode. Unter anderem, weil zwangsläufig die Möglichkeit eines Irrtums seitens der Justiz besteht, sobald ein Mensch zum Tode verurteilt wird. Diese Wahrscheinlichkeit eines folgenschweren Justizirrtums ist in keinem Fall ausgeschlossen. Rückblickend  kam es in der Geschichte zu zahlreichen Verurteilungen unschuldiger Menschen.

Einer dieser Fälle ist Anthony Porter.

 

Der Fall Anthony Porter

Soviel sei schon von vornherein klargestellt: Anthony Porter muss nicht als einer der zahllosen unschuldig hingerichteten Menschen gelistet werden. Seine Unschuld konnte rechtzeitig bewiesen werden. Dies verdankt er einer Gruppe Publizistik-Studenten an der Northwestern University und ihrem Professor. Sie untersuchten im Zuge eines Todesstrafen-Seminares Justizurteile und unter einem dieser Fälle befand sich auch der von Anthony Porter. Durch ihre Recherche halfen sie die Unschuld des Mannes zu beweisen und den wahren Straftäter zu entlarven. Doch nicht jeder Fall geht so günstig für den Angeklagten aus wie der von Anthony Porter. In Anbetracht der Tatsache, dass dieser Mann 16 Jahre schuldfrei in der Todeszelle saß, lässt sich zwar über sein "Glück" streiten, jedoch musste er "nur" mit Zeit und nicht mit seinem Leben bezahlen.

 

Verurteilung trotz Unschuld

Anthony Porter war der zehnte Todeshäftling in Illinois innerhalb von 20 Jahren mit einer unrechtmäßigen Verurteilung.

Die Quote der fälschlicherweise angeklagten und verurteilten Menschen in den USA von 4 Prozent zeigt deutlich, dass dieses System äußerst suboptimal und durchaus überarbeitungsfähig ist. Im besten Fall kann die Schuldlosigkeit eines Verurteilten noch vor Vollstreckung der Todesstrafe bewiesen werden. In den USA konnten deshalb schon über hundert Menschen aus dem Todestrakt entlassen werden, nachdem die Justizirrtümer ans Licht kamen. Doch es gibt auch genügend Fälle, in denen die Unschuld erst nach dem Vollzug der Todesstrafe aufgedeckt wurde.

Das kann die verschiedensten Gründe haben.

 

Unzurechnungsfähigkeit des Menschen

Ein bedeutender, zu berücksichtigender Faktor im Fall von Anthony Porter ist seine geistige Behinderung. Sie nimmt großen Einfluss darauf, wie die ganze Anklage und Verurteilung zu beurteilen ist. Bei behinderten Menschen und Minderjährigen, sollten Verurteilungen zum Tode auszuschließen sein. Dies ist in den meisten Ländern der Erde der Fall und auch gesetzlich festgehalten. Doch es gibt immer wieder Ausnahmen, die nicht auftreten sollten. In den meisten Ländern ist es, wie bereits erwähnt, gesetzlich verboten, geistig behinderte und psychisch kranke Menschen hinzurichten. Die geistige Einschränkung von Anthony Porter wurde diagnostiziert und trotzdem wurde seine Verurteilung nicht aufgehoben.

Daran knüpft der nächste Punkt, der die Thematik der schuldlosen, Menschen, die zum Tode verurteilt wurden, aufgreift.

 

fehlerbehaftete Polizeiarbeit

Dies meint die Ungenauigkeit bei der Bearbeitung und Aufklärung von Straftaten seitens der Justiz. Dazu zählen korrupte Polizisten und erpresste Geständnisse sowie ärztliche Begutachtungen, die fehlerbehaftet sein können. Hierbei ist nicht auszuschließen, dass es genügend Fälle gibt, in denen absichtlich nicht genügend Belege für den Nachweis einer geistigen Beeinträchtigung gefunden bzw. vorliegende Beurteilungen ignoriert wurden. Des Weiteren sind Fälle bekannt, in denen Pflichtverteidiger Partei gegen ihren Mandanten ergriffen und ihm somit keine gerechte Verhandlung gewährleistet werden konnte. Allerdings kann nicht bei jedem Justizirrtum davon ausgegangen werden, dass dieses mit Absicht geschah.

 

Wiedergutmachung

Die Wiedergutmachung eines solch folgenschweren und lebenseinschränkenden Fehlurteils ist nahezu unmöglich. Es wird wohl kaum eine angemessene Entschädigung für die Betroffenen und Angehörigen geben. Da wäre zum einen der Schmerz und die Verzweiflung der Angehörigen, der Familie und der Freunde, die erfahren müssen, dass einem geliebten Menschen so eine Ungerechtigkeit wiederfahren ist. Zudem kommt die schmerzhafte Gewissheit, dass der Tod des verurteiten Angehörigen sinnlos war und noch viele gemeinsame Jahre bevorgestanden hätten.

Dies ist mit nichts auf der Welt wieder gut zu machen. Ebenso ist die Tatsache, jahrelang unschuldig im Gefängnis eingesperrt zu sein, mit dem Wissen, dass man nichts dafür kann und dass der Mensch, der all das verursacht hat, ungestraft davon gekommen ist, die reinste Qual.

Es ist ein gigantischer Einschnitt in das Leben einer Person und die Jahre, die sie eingesperrt verbringt, bekommt sie nie wieder zurück.

Ihr wird die Lebenszeit geraubt und damit kostbare Stunden voller Lebensfreude, welche die Person mit geliebten Menschen hätte verbringen können. Für die Jahre, welche ein Mensch anerkannt unschuldig im Gefängnis saß, bekommt er eine Geldentschädigung.

Diese macht aber wohl kaum das Leid wieder gut, was ein Justizirrtum über die Person gebracht hat.

 

Menschenrechte

Das stärkste Argument von Gegnern der Todesstrafe ist, dass diese eine Verletzung des Grundrechtes eines jeden Menschen darstellt, nämlich des Rechts auf Leben. Hier lautet die Ausnahme, dass auch dieses Recht eingeschränkt werden kann, falls diese Beeinträchtigung auf Grundlage eines Gesetzes beruht. Außerdem ist die Todesstrafe eine qualvolle Art zu sterben. Sie ist in den Augen zahlreicher Kritiker unmenschlich.

Es sind viele Möglichkeiten vorhanden diese Strafe zu realisieren, von Erschießungskommandos, über den elektrischen Stuhl, bis hin zu Giftspritzen. Das Verbot einiger Medikamente und elektrischer Gerätschaften, das erwirkt wurde, soll die Durchführung der Todesstrafe erschweren. Es ist deutlich, dass eine Variante grausamer ist, als die andere und keine von ihnen den schmerzfreien Tod des Verurteilten garantieren kann.

Die, trotz Unschuld, verurteilten Menschen, werden in den oftmals vielen Jahren, in denen sie vorerst inhaftiert sind, von der Angst zerfressen, dass ihr Leben jeden Tag vorbei sein könnte. Dies betrachtet im Hinblick darauf, dass sie unschuldig hinter Gittern sitzen, zeigt die Qual der Betroffenen deutlich. Zusätzlich haben sie auch noch vor Augen, auf welch grausame Art und Weise ihr Leben ein Ende finden wird.

 

Abschaffung der Todesstrafe

Nach mehreren Skandalen, den die Aufklärung von fälschlicherweise Verurteilten und der Fall um den unschuldigen Anthony Porter auslösten, konnte der Gouverneur von Illinois nicht weiter die Verantwortung für diese derart unsichere Bestrafungsmethode tragen.

Somit kam es zur Abschaffung der Todesstrafe im Bundesstaat Illinois der USA.

 

Eine Entwicklung vieler Staaten in diese Richtung wäre sehr lobenswert. Die heutige Gesellschaft kann mit zivilisierteren Mitteln mit straffälligen Menschen umgehen, als ihnen schlichtweg das Leben zu nehmen. Das Risiko einer Fehleinschätzung ist einfach zu schwerwiegend.

Diese Beurteilung kommt nicht nur all den schuldfreien und dennoch angeklagten Menschen zu Gute, sondern auch sämtlichen Benachteiligten von Behinderten bis zu Minderjährigen.

- https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/todesstrafe-in-den-usa-vier-prozent-der-verurteilten-sind-unschuldig-a-966621.html (26.01.2019/ 13.45 Uhr)

- https://www.domradio.de/themen/ethik-und-moral/2016-10-10/weltweit-kritik-todesstrafe (26.01.2019/ 17.34 Uhr)

- http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wie-illinois-die-todesstrafe-abschaffte-a-1031167.html (26.01.2019/ 12.15 Uhr)

- http://www.amnesty-todessstrafe.de/vieles/reader_wenn-der-staat-toetet_argumente.pdf (26.01.2019/ 11.35 Uhr)

- https://www.welt.de/print-welt/article500756/Mit-akribischer-Recherche-Todesstrafe-abgesetzt.html (26.01.2019/ 14.14 Uhr)

 

verfasst von FF

5.2 Napoleon Beazley

Todesstrafe – für viele Menschen kein alltägliches Thema und doch ein wichtiges und aktuelles.

Ein noch nicht ansatzweise erwachsener Mensch - hingerichtet. Die wohl fürchterlichste Vorstellung, heutzutage auch in vielen Staaten untersagt. Einige dramatische Fälle zeigen dennoch, dass dies nicht immer so war und auch noch nicht überall ist.

Im jugendlichen Leichtsinn eine Tat begangen, für die man für immer büßen muss, wie im Falle von Napoleon Beazley.

 

Der Fall Napoleon Beazley

Napoleon Beazley hat mit seinem Leben bezahlt, für eine Tat, die er begangen hat, als er noch minderjährig war. Beazley wäre heute 25 Jahre alt, hätte er nicht einen folgenschweren Fehler begangen. Im April 1994 beging der damals 17-jährige einen Autoraub und erschoss den Fahrzeughalter. Das Opfer war der Vater eines Richters am Vierten US-Bundesberufsgerichts. Beazley wurde daraufhin zum Tode verurteilt.

Er bestritt die Tat nie, zeigte Reue und sein Fall löste eine weite Debatte aus. Die Tat bezeichnete er selbst als sinnlos und abscheulich.

Zudem wies Napoleon Beazley keinerlei andere Straftaten auf, war nicht gewalttätig und führte sich auch als Gefangener gut. Er erhoffte sich eine zweite Chance, doch diese sollte ihm verwehrt bleiben.1995 fand sein Prozess statt. Im selben Jahr missbilligte der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen die Todesstrafe gegen, zur Tatzeit, Minderjährige in den USA. Zudem entstand ein Kinderrechtsübereinkommen, welches alle Staaten annahmen, ausgeschlossen die USA und Somalia. Von allen Seiten forderte man die Amnesty International und den Europarat auf, Beazley zu begnadigen, doch es gab keinen Aufschub mehr vom Obersten Gerichtshof.

So wurde er am 28. Mai 2002 in Texas hingerichtet, wegen einer Tat, die er verübte, als er noch nicht 18 Jahre alt war. Napoleon Beazley verlor sein Leben im Alter von nur 25 Jahren, unverheiratet und mit noch so vielen nicht erlebten Dingen. Zurück bleiben seine Eltern, Freunde und vor allem die Frage, ob die Todesstrafe ein geeignetes Mittel zur Bestrafung ist, denn Beazleys Schicksal ist kein Einzelfall.

 

Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 wurden in den USA 19 Menschen hingerichtet.

2005 entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass die Verhängung der Todesstrafe gegen Jugendliche unter 18 Jahren verfassungswidrig ist. Beazley nützt dies nichts mehr und dennoch sind es genau solche Fälle, die zum Nachdenken anregen. Fest steht, dass schon seit Tausenden von Jahren Menschen hingerichtet werden, wenn sie besonders schwere Verbrechen begangen haben. Die Todesstrafe ist somit die Rechtsfolge für einen Menschen, der gegen das Gesetz verstoßen hat und für schuldig empfunden wird. Heutzutage ist diese Art der Bestrafung in vielen Staaten strafrechtlich verboten sowie moralisch, ethisch und praktisch umstritten. Dennoch wird sie unter anderem in Teilen der USA nach gewöhnlichem Strafrecht angewandt.

 

Die zentrale Frage

Doch ist es ein geeignetes Mittel einen Menschen mit dem Tod zu bestrafen, speziell wenn der zu Bestrafende zur Tatzeit minderjährig war?

Dies gilt es im Folgenden näher zu betrachten.

 

Argumente gegen die Anwendung der Todesstrafe speziell an jungen Menschen

 

Motive und Erklärungen für von Jugendlichen verübte Straftaten

Zunächst im Mittelpunkt sollten die Motive stehen, wieso junge Leute straffällig werden. Sie sind leichtsinnig, teilweise unwissend, wollen alles austesten und haben das Bedürfnis nach dem Kick, die Grenzen, in diesem Falle die des Gesetzes, zu übertreten. Zudem haben gerade Jugendliche ein sehr impulsives Verhalten und sind noch nicht vollkommen geistig entwickelt. Deshalb wundern sie sich im späteren Leben oft, was sie damals als Jugendliche getan haben. Das Leben eines Minderjährigen ist meist kompliziert. Es kommt viel zusammen. Neben Stress und Druck von allen Seiten, sei es schulisch durch Leistungen oder im privaten Umfeld, kommt noch dazu, dass die Jugendlichen mitten in der Findungsphase stecken und nicht wissen, wer sie eigentlich sind und was sie wollen. Hinzu kommen erste Liebesbeziehungen, Trennungen und das allmähliche Erwachsenwerden mit allen Aufgaben, Herausforderungen und viel Verantwortung.

 

Das kann überfordernd sein, besonders für junge, unerfahrene Menschen, die schnell zu Kurzschlussreaktionen neigen. Ein Unwetter ist nichts im Vergleich zu dem Orkan, der in Köpfen von Jugendlichen tobt. Außerdem haben diese teilweise Stimmungsschwankungen und meinen Dinge spaßig, die dennoch schnell in Ernst umschlagen können und völlig falsch eingeschätzt werden. Im Jugendalter sinkt die Hemmschwelle und die Risikobereitschaft steigt. Kommt man da an die falschen Leute, ist man anfällig, sich zu Kriminellem mitreißen zu lassen, also gilt es auch zu untersuchen, unter welchen Einflüssen eine Tat verübt wurde. Häufig besteht ein Verständnisproblem, sodass sich Minderjährige manchmal nicht ernst genommen fühlen und rebellieren. Eine biologische Erklärung für diese Verhaltensweisen ist, dass bestimmte Gehirnareale in der Zeit rund um die Pubertät neu umstrukturiert werden und während der Jugend teilweise nicht vollständig funktionieren, was u.a. zu Ausfällen in Sachen sozialer Normen/Werte führt. Minderjährige sind schlicht und einfach zu unreif, verletzlich, impulsiv und noch nicht vollständig entwickelt.

 

Aus diesen Gründen ist es fraglich, ob man einen Menschen, der zum Tatzeitpunkt minderjährig war, zu einer Todesstrafe verurteilen sollte.

In den aufgeführten Punkten wird deutlich, dass Minderjährige nicht in der Lage sind, manche Situationen korrekt einzuschätzen und damit eigentlich die Schuld gar nicht in vollem Ausmaß tragen können. Es muss der individuelle Entwicklungsstand einer Person betrachtet werden,

sei es körperlich, psychisch oder sozial und auch das Nachvollziehen von Ursachen für jugendliches Verhalten ist wichtig, bevor man die wohl härteste Strafe vollzieht.

 

Die nicht gewährte zweite Chance

Des Weiteren gibt man dem Jugendlichen keine Verbesserungschance, um sich weiterzuentwickeln, wenn man ihn, aufgrund einer vergangenen Straftat, tötet. Minderjährigen muss die Möglichkeit gelassen werden, an Verstand dazuzugewinnen, um aus den Fehlern zu lernen und zu reifen.

 

Es ist nicht abzustreiten, dass eine Straftat bestraft werden sollte und dennoch sind Strafen doch dazu da, um aus Fehlern zu lernen.

Bei einer Todesstrafe kommt man zwar ebenfalls zu der Erkenntnis, dass das eigene Verhalten falsch war, doch dies nützt nach dem Tod nichts mehr. Alle Menschen machen Fehler, der eine gravierendere als der andere, doch es geht stets um ein Menschenleben, nicht um eine Sache.

Ist ein Mensch tot, dann ist er tot. Besonders junge Leute haben in ihrem Leben erst wenig erreicht, vielleicht gerade die Ausbildung angefangen und einen Partner gefunden. Man versagt mit der Todesstrafe dem noch Heranwachsenden also sein komplettes zukünftiges Leben.

Völlig unverständlich ist es doch, wenn ein Mensch Reue zeigt, bereit ist jede Strafe anzunehmen und am liebsten alles rückgängig machen würde, diesen dennoch mit dem Tod zu bestrafen. Hier lässt sich eindeutig auf Beazley verweisen. Man sieht ganz deutlich, wie sehr der Mensch bereit ist, sich aktiv zu verbessern. Heranwachsende lernen zudem sehr schnell und sollten somit auch die Chance dazu bekommen, denn die Veränderung zu einem besseren Menschen ist immer realistisch. Die Frage, was wirklich ein guter Mensch ist, wird sowieso immer umstritten sein.

 

Fest steht, dass man einen Menschen nicht für immer verurteilen, ihm sein Leben nehmen kann, nur wegen einer Schandtat, die er in einer Zwischentappe seines Lebens beging. Dabei werden alle anderen positiven Charaktereigenschaften außer Acht gelassen und es wird nur das Negative beachtet.

 

Der Verstoß gegen die Menschenrechte

Die Todesstrafe verstößt zusätzlich auch gegen die Menschenrechte, die persönliche Freiheit und Würde und sofern der Täter die Tat minderjährig begangen hat, auch gegen die Kinderrechte. Es ist die wohl grausamste und unmenschlichste Strafe, die das Recht auf Leben verletzt und jegliche Möglichkeit zur Wiedergutmachung verweigert. Keine Straftat der Welt kann des Menschen Recht zu Leben außer Kraft setzen.

 

Todesstrafe als fragliche Erziehungsmethode

Auch als Erziehungsmethode kann die Todesstrafe wohl kaum dienen, denn es gibt durchaus wirksamere und friedlichere Methoden, um vor allem Minderjährige auf den richtigen Weg zu bringen und sie in gewisser Weise doch zu bestrafen. Tötet man einen Jugendlichen wegen einer Straftat, so ist es dasselbe, wie wenn man ein Kleinkind hinrichtet, wenn es einen Lolli aus dem Supermarkt gestohlen hat. Oft bemerken Jugendliche ihre Fehler selbst und sind reumütig. Warum sollte eine so schreckliche und brutale Bestrafung also gegen einen jungen Menschen angewandt werden? Sozialstunden würden der Gesellschaft viel mehr zu Gute kommen und wären ebenso für den Angeklagten besser. Speziell ein junger Mensch lernt dabei, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Zudem besteht u.a. auch die Möglichkeit einer Bewährungs- oder Gefängnisstrafe.

 

Ein Akt der Vergeltung

Die Todesstrafe gleicht nebenher auch einem Akt der Vergeltung, die in vielen Augen die einzig gerechte Strafe für schwere Verbrechen ist, weshalb sie auch hier noch einmal Anklang finden soll. Vergeltung liegt nah an Rache und Rache ausüben ist grundsätzlich nichts Gutes. Schon als Kind bekommt man gelernt, sich nicht so falsch zu verhalten, wie der, der einem gegenübersteht. Zudem lernt man zu verzeihen und bekommt das Rächen ausgeredet. Wendet man die Todesstrafe also weiterhin an, lebt man der Gesellschaft und besonders jüngeren Generationen keine "guten" Werte und Normen vor, sondern verbreitet eher ein Gewaltpotential. In Rechtsstaaten sollte die Rache allgemein keine Rolle spielen.

Gegen die Vergeltung spricht auch das Vergeltungsprinzip, denn laut diesem müsste man jeden Mörder töten, jeden Totschläger totschlagen usw., doch bei Vergewaltigern und Einbrechern beispielsweise, wird auf eine gleichartige Bestrafung verzichtet, was die Vergeltungsbegründung nahezu nichtig erscheinen lässt. Es wäre ein Kreislauf, denn jeder Mensch, der aus Vegeltung tötet, müsste wiederrum selbst getötet werden.

 

Todesstrafe als Schutzmaßnahme

Es erscheint ebenfalls unangebracht, die Todesstrafe anzuwenden, um die Bevölkerung vor einem Täter zu schützen, denn die Möglichkeit einer erneuten Straftat ist nicht ausreichend, um zu denken, dass ein ehemaliger Täter erneut eine Straftat begehen wird. Die Todesstrafe zeugt keinesfalls von menschlicher Größe, denn auch den schlimmsten Fehltritt sollte man verzeihen können und Vorbild für nächste Generationen sein. Erhängt man beispielsweise einen Menschen, so wird man dadurch doch selbst zum Mörder, wenn auch rechtlich abgesichert. Es ist denkbar, die Todesstrafe als staatlich legitimierten Mord auszulegen, der Rechte untergräbt. Damit kommt man dem Ziel einer harmonischen Gesellschaft wohl aber kaum näher, im Gegenteil. Außerdem ist der Sicherheitsstandart in Haftanstalten weitestgehend hoch genug, um vor Wiederholungstätern zu schützen, was bedeutet, dass eine Freiheitsstrafe ebenso sicher ist, wie die Todesstrafe und doch ist kurzer Prozess, mit der Beendigung eines Lebens, oft unkomplizierter. Man könnte hierbei dem Menschen schon fast Faulheit unterstellen, sich mit Straftätern auseinanderzusetzen.

 

Ein junger Erwachsener wird zudem sicher auch nicht erneut leichtsinnig sein und eine Strafe riskieren, denn oft steckt hinter jugendlichen Straftaten keine Kaltblütigkeit, auch wenn dies nicht allgemeingültig ist. Bestrafte junge Erwachsene sind tatsächlich teilweise einsichtiger und lernen ihre Lektion schneller als Erwachsene, denn sie werden froh über eine Chance sein, ihr Leben noch leben zu dürfen.

 

Prävention vor ganz neuen Tätern hingegen sollte wichtig sein und Mord nicht als Maßnahme zum Selbstschutz betrachtet und nicht weiter alltagstauglich gemacht werden.

 

Die Machtanmaßung des Menschen

Ein weiterer Punkt ist, dass es nicht dem Menschen obliegt zu urteilen, wessen Leben lebenswert ist, sondern einer höheren, unerreichbaren Instanz. Es wäre eine Machtanmaßung, als würde der Mensch eine Art "Gott" spielen, und nicht um irgendetwas, sondern um unwiederbringliche Leben.

 

Der Tod als Abschreckung

Weiterführend ist die Todesstrafe auch kein geeignetes Abschreckungsinstrument. Sie schürt Ängste und verbreitet Unsicherheit darüber, was man darf und für was man zum Tode verurteilt wird. Besonders den oft zweifelnden jungen Menschen tut dies nicht gut. Es sollten daher geeignetere Methoden gefunden werden und optimaler Weise bräuchte man auch gar nicht erst Methoden zur Abschreckung, sondern würde es als Staat hinbekommen, das Moralverständnis dahin zu bringen, gänzlich auf Straftaten zu verzichten. Als Einwand kann auch betrachtet werden, dass eine wirkliche Abschreckung erst gegeben wäre, wenn man Hinrichtungen öffentlich ausführen würde, doch dies ist unmöglich, denn es würde u.a. die Menschenwürde verletzen. Doch tut dies die Hinrichtung im Allgemeinen nicht auch schon?

 

Die Forderung nach Aufklärung

Anstatt an die Todesstrafe zu denken, sollten Minderjährige bessere Bildung erfahren und über Straftaten und deren Konsequenzen aufgeklärt werden. Grund hierfür ist, dass Jugendliche sich zu wenig damit auseinandersetzen und daher oft blind Risiken eingehen.

Mit Aufklärung, der Darstellung von Beispielen sowie dem Aufzeigen von Beratungsstellen, an die sich ein Jugendlicher wenden kann, könnte man daher das kriminelle Potential verringern.

 

Kosten

Oft angebracht werden auch die Kosten. Die Todesstrafe und deren Vollstreckung wären dabei kostengünstiger als lebenslange Haftstrafen.

Gerade bei minderjährigen Tätern sollte kein Geld und Mühe gescheut werden, diese auf die richtige Bahn zu bringen und zu einem glücklichen Leben zu führen. Sie brauchen die Unterstützung in jeglicher Form, beispielsweise sozial oder finanziell, weil sie sich so akzeptiert und wichtig fühlen. Außerdem ist die Todesstrafe in Staaten wie den USA durchaus teurer als eine Freiheitsstrafe. 

 

Die Unumkehrbarkeit des Todes

Es ist bekannt, dass Justiz und Polizei nicht fehlerfrei arbeiten können. Deutlich wird dies an Fällen wie Anthony Porter. Staaten, in denen die Todesstrafe angewandt wird, nehmen eine Hinrichtung von Unschuldigen in Kauf, denn ein falsch vollstrecktes Todesurteil ist unwiderruflich, im Gegensatz zu z.B. einer Geldstrafe. Dies ist besonders dramatisch, wenn es sich um minderjährige Menschen handelt, die durch die Todesstrafe frühzeitig ihr Leben verlieren.

 

Die andere Betrachtungsseite

So unangebracht es aufgrund dieser Argumente scheint einen Menschen zur Strafe hinzurichten, insbesondere in Anbetracht der aufgeführten Aspekte, wenn dieser Mensch noch sehr jung ist, desto verständlicher ist es doch in einigen Punkten.

 

Argumente für die Anwendung der Todesstrafe speziell an jungen Menschen

 

Die Methode zur Abschreckung

Auf der einen Seite ist es zwar keine geeignete Maßnahme die Todesstrafe zur Abschreckung anzuwenden, und dennoch funktioniert dies in gewisser Weise, denn wem die Strafe bekannt ist, der wird diese Straftat noch ein paar Mal mehr überdenken, als wenn die Strafe ungewiss wäre.

Wenn die schwerste Strafe im Bestrafungsregister fehlen würde, so würde die Glaubwürdigkeit des Rechtsschutzes fraglich sein und die Mächtigkeit des Staates weniger gut zum Ausdruck kommen.

 

Schutz der Bevölkerung

Eine weitere Begründung, für die Anwendung der Todesstrafe, ist der Schutz der Bevölkerung vor dem Täter. Auch wenn dies, wie bereits geschildert, fraglich ist, so ist dieser Denkansatz durchaus verständlich, denn es gibt wohl kaum eine sicherere und einfachere Lösung als potenzielle Straftäter, die bereits ihre kriminelle Seite gezeigt haben, ein für alle Mal aus dem Weg zu schaffen und damit eine Bedrohung auszuschalten. Es ist möglich daran zu denken, dass, wenn in jungen Jahren schon eine kriminelle Energie vorhanden ist und diese zum Tragen kam, sie sich im späteren Leben steigert und die Kinder weiter abrutschen. So ist der Tod zum einen erleichternd für die Kinder selbst, als auch um die Allgemeinheit zu schützen. Fraglich ist es auch, ob der Tod nach einer schweren Tat nicht grundsätzlich eine bessere Alternative für einen Minderjährigen darstellt, der sich mit einer Straftat möglicherweise seine Zukunft verbaut hat. Hierbei wiederum muss man bedenken, dass der Tod eine vermeintliche Erlösung darstellt und damit keine Strafe mehr ist, denn wer tot ist, ist tot und bekommt von seiner Strafe wenig mit, kann folglich auch nichts daraus lernen, weshalb man die Strafe auch ganz sein lassen könnte.

 

Bedenken bei einer milderen Bestrafung gegen Minderjährige

Möglicherweise hoffen gerade Täter, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, auf eine mildere Bestrafung. Hierbei lohnt es sich, einen Blick auf Motive der Täter zu werfen. Diese sind oft vielfältig und reichen von Eifersucht und Rache über den Zwang zu einer Tat bis hin zu bloßer Langeweile und der Suche nach Aufmerksamkeit. Doch Menschen, die unter 18 Jahre alt sind, können ebenso abgebrüht und kaltblütig handeln und auf eine milde Strafe abzielen, die sie möglicherweise nicht verdient haben.

 

Es erscheint deswegen vielen Menschen auch nicht sinnvoll, eine mildere Bestrafung gegen einen minderjährigen Täter anzuwenden, nur aufgrund seines Alters. Eine möglichst einheitliche Regelung ist angebracht, nur dann sind alle zufrieden und fühlen sich gerecht behandelt.

Begründet werden kann dies dadurch, dass auch erwachsene Personen psychische, soziale oder körperliche Probleme haben können, die sie motivieren eine Straftat zu begehen. Die genannten Eigenschaften eines Jugendlichen, sind diesen nicht eindeutig zuzuweisen und es gibt mehr als genügend Jugendliche, die sich vorbildlich verhalten und nicht straffällig werden. Schwere Delikte, wie Mord, entstehen außerdem oft aus emotionalem Affekt, wenn logisches Überdenken und Bedacht nicht möglich sind. In einen solchen Zustand kann jeder geraten.

Es kann folglich nicht alles auf das Alter und mangelnde Reife geschoben werden, denn einen gewissen Grundverstand muss jeder besitzen, denn dieser ist für ein gesellschaftliches Zusammenleben unabdingbar. Dieser Gedanke lässt es zu, für und nicht gegen die Todesstrafe zu sein.

 

Wer nicht in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, der ist selbst schuld, egal wie alt er ist und aus welchen Hintergründen die Tat geschah.

 

Die Notwendigkeit der Todesstrafe und der Wunsch nach Gerechtigkeit

Weiterführend ist die Todesstrafe in den Augen Vieler, die einzige angemessene Form der Vergeltung. Auch Immanuel Kant ist in seiner Straftheorie der Meinung, dass nur der Tod eine gleichartige Gerechtigkeit herbeiführe. So wird die Todesstrafe teilweise als objektive Notwendigkeit dargestellt, auch damit die Angehörigen von einem Mordopfer z.B. Ruhe finden, abschließen können, sehen, dass der Täter die vermeintlich gerechte Strafe erhalten hat und nicht weiterhin unter ihnen weilt, weil er ihnen das Liebste genommen hat. Auch wird angeführt, dass die Opferangehörigen die inhaftierten Täter mitversorgen müssen, was bei einer Tötung wegfällt. Demnach beziehen sich Gegner und Befürworter dieser Form der Strafe auf die Idee von Gerechtigkeit.

 

Das abschließende Fazit

Ob die Anwendung der Todesstrafe nun gut ist oder nicht, muss vermutlich jeder für sich selbst entscheiden. Es wird wohl nie eindeutig festgestellt werden können, ob die Todesstrafe ein geeignetes Mittel der Bestrafung ist oder nicht und speziell, wenn es sich bei dem zu Bestrafenden um einen Minderjährigen wie Napoleon Beazley handelt. Insbesondere die Regelung hierbei sollte noch mehrfach überdacht werden.

In der Verfassung der USA ist mittlerweile festgelegt, dass das achtzehnte Lebensjahr die Grenze zwischen einem Kind und einem Erwachsenen darstellt und diese auch in Sachen Todesstrafe gelten soll.

 

Abschließend gibt es noch weitere interessante Aspekte, die hinsichtlich der Thematik Todesstrafe betrachtet werden sollten, beispielsweise die Frage, wie es Angehörigen und Henkern dabei geht und speziell, wo die Todesstrafe noch heute vollstreckt wird.

- http://www.spiegel.de/panorama/usa-junger-mann-trotz-protesten-hingerichtet-a-198393.html (19.01.19/ 11.45 Uhr)

- http://www.amnesty-todesstrafe.de/files/reader_todesstrafe-gegen-minderjaehrige.pdf (19.01.19/ 12.46 Uhr)

- http://www.spiegel.de/panorama/us-todesstrafe-gnade-nur-fuer-die-juengsten-a-344339.html (19.01.19/ 13.23 Uhr)

- http://www.quotez.net/german/todesstrafe.htm (26.1.19/ 18.45 Uhr)

 

verfasst von LS